Sehr geehrte BesucherInnen,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Reichsburg Cochem. Damit Sie Ihren Besuch bestmöglich genießen können und gleichzeitig die Sicherheit des denkmalgeschützten Gebäudes und seiner Kunstwerke gewährleistet ist, sind gewisse Regeln unumgänglich. Mit dem Betreten unseres Burgareals erkennen Sie die nachfolgende Hausordnung an.

1. Bei Fragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter der Reichsburg Cochem GmbH.

2. Die gesamte Burganlage steht unter Denkmalschutz und darf nicht verändert werden. Es handelt sich um ein Burggelände, welches Treppen und abschüssige Wege aufweist. Wir weisen Sie auf mögliche Unebenheiten oder Stolperkanten hin, die sowohl innerhalb der Gebäude, als auch im Freigelände auftreten können. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie dafür um Verständnis, dass wir für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden keine Haftung übernehmen können. Das Betreten des Geländes der Reichsburg Cochem und des umliegenden Parkgeländes geschieht deshalb auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie, dass auf einigen Flächen und Wegen kein oder nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt. Das Burggelände ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

3. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher. Belästigungen oder Gefährdungen von Personen sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen können von uns als Hausfriedensbruch geahndet werden.

4. Abbrennen offener Feuer, selbstorganisierte Sektempfänge und Grillen sind auf dem gesamten Burggelände untersagt.

5. Das Verzehren von Speisen und Getränken ist im musealen Bereich der Burg grundsätzlich untersagt. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der Burgschänke ebenfalls untersagt.

6. Bitte beachten Sie, dass in den Innenräumen der Burg ein generelles Rauchverbot gilt. Lediglich in gekennzeichneten Freiluftbereichen ist das Rauchen erlaubt.

7. Das Mitführen von Hunden ist auf dem Burggelände und im musealen Führungsteil der Burg erlaubt. Führen Sie Hunde bitte auf dem gesamten Gelände an der Leine. Helfen Sie uns, das Burggelände der Reichsburg Cochem sauber zu halten, indem Sie eventuelle Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner beseitigen.

8. Zur Aufsicht Verpflichtete (Lehrer, Gruppenleiter o.ä. ) sowie Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Das Personal der Reichsburg Cochem übernimmt keinerlei Aufsichtspflichten für minderjährige Besucher.

9. Die Reichsburg Cochem GmbH behält sich vor, das Betreten des Burggeländes der Reichsburg Cochem bei Veranstaltungen räumlich und zeitlich einzuschränken. Wir bitten entsprechende Regelungen zu beachten.
Aus Sicherheits- oder Renovierungsgründen können einzelne Räume oder Bereiche bei Bedarf geschlossen werden.

10. Das Fotografieren sowie das Filmen ohne Stativ sind für private Zwecke grundsätzlich erlaubt. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Reichsburg Cochem GmbH. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts wird hingewiesen. Das Fotografieren im Rahmen von Pressearbeit oder wissenschaftliche Zwecke ist in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Reichsburg Cochem GmbH gestattet. Eine Genehmigung muss mindestens 3 Wochen vor den Aufnahmen bei der Burgverwaltung beantragt werden.

11. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren. Ausnahmen sind gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbeizuführen.

12. Führungen auf dem Gelände, Innenhöfen, Innenbereiche der Burg werden ausschließlich von der Reichsburg Cochem GmbH organisiert und durchgeführt. Informationen und Buchungen bitte über die Burgverwaltung der Reichsburg Cochem GmbH.

13. Die Mitarbeiter der Reichsburg Cochem GmbH handeln im Auftrag der Geschäftsführung. Sie sind angewiesen, darauf zu achten, dass alle Punkte dieser Hausordnung beachtet werden. Aus diesem Grund ist allen Anweisungen der Burgmitarbeiter Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Burgpersonals nicht befolgt, kann der oder den betreffenden Person(en) durch eine(n) Beauftragte(n) der Reichsburg Cochem GmbH der weitere Aufenthalt auf der Reichsburg Cochem untersagt werden.

14. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Burgpersonals halten, kann des weiteren Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis vom Gelände wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und wünschen einen angenehmen Aufenthalt in der Reichsburg Cochem.